Akkreditierung und Notifizierung am FIW München

Das Vertrauen in Zertifikate, Inspektionen, Prüfungen oder Kalibrierungen steht und fällt mit der Kompetenz derjenigen, die die Bewertungsleistung erbringen. Das FIW München hat als Konformitätsbewertungsstelle nicht nur äußerst fähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und exzellente Prüfeinrichtungen, sondern kann diese Qualität seiner eigenen Arbeit auch durch eine externe dritte Stelle, die Akkreditierungsstelle, belegen. Akkreditierungen tragen entscheidend dazu bei, die Vergleichbarkeit von Konformitätsbewertungsergebnissen zu gewährleisten und Vertrauen in die Qualität und Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen zu erzeugen.

In Deutschland ist seit dem 1. Januar 2010 ausschließlich die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) für die Erteilung und Aufrechterhaltung von Akkreditierungen zuständig. Die Errichtung einer nationalen Akkreditierungsstelle erfolgte nach der Vorgabe der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und nach Maßgabe des deutschen Akkreditierungsstellengesetzes. Gesellschafter der DAkkS sind zu gleichen Teilen die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer und die durch den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) vertretene Wirtschaft.

In einem Akkreditierungsverfahren weist das FIW München nach, dass es seine Tätigkeiten fachlich kompetent, unter Beachtung gesetzlicher sowie normativer Anforderungen und auf international vergleichbarem Niveau erbringt. Die Akkreditierungsstelle begutachtet und überwacht dabei das Managementsystem und die Kompetenz des eingesetzten Personals.

Hier unsere beiden aktuellen Akkreditierungsurkunden:

Akkreditierung Akkreditierung

Ihre Ansprechpartner

Portrait
Claus Karrer
Ralph Alberti

Messunsicherheiten und Entscheidungsregeln für Konformitätsaussagen in Prüfberichten

Aussagen zur Konformität werden gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018 dokumentiert. Die Messunsicherheit wird bei Prüfberichten des FIW München zur Interpretation der Messwerte mit angegeben. Das folgende Dokument beschreibt das Vorgehen am FIW München hinsichtlich der zu wählenden Entscheidungsregel(n) bei der Aussage zur Konformität bezüglich einer Spezifikation bzw. Norm.

ENTSCHEIDUNGSREGELN ZU KONFORMITÄTSAUSSAGEN IN PRÜFBERICHTEN